Für das 2. Mitglied in einer Lebensgemeinschaft, 19- bis 25-Jährige, StudentInnen bis zum 27. Lebensjahr, AusgleichzulagenempfängerInnen und für Menschen mit Handicap.
Voraussetzung: In einem Haushalt wohnende Familie, bestehend aus mindestens 3 Personen; wenn Jugendliche nach Vollendung des 19. Lebensjahres weiter studieren, bleibt der Familienverband nur bestehen, wenn jedes Kalenderjahr eine Inskriptionsbestätigung vorgelegt wird (gilt bis zum 27. Lebensjahr).
Voraussetzung: Ein Erwachsener mit einer unbestimmten Anzahl von Kindern bis zum 19. Lebensjahr (StudentInnen bis zum 27. Lebensjahr), die an einer Wohnadresse gemeldet sind.
Oder einfach beim Obmann Wottawa Bernhard 0681 10652343 anrufen.
Kontonummer 1712919, BLZ. 60000, BAWAG PSK
IBAN: AT146000000001712919
BIC: BAWAATWW
Alle Informationen und Anmeldeformulare unter www.naturfreunde.at